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Zulassungsbescheinigung Teil I (nach Verlust)

EINLEITUNG

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie dafür einen Ersatz.

Sofern Sie noch einen alten Fahrzeugschein besitzen, erhalten Sie eine Zulassungsbescheinigung Teil I. Da ein Nebeneinander von altem Fahrzeugschein und neuer Zulassungsbescheinigung Teil II oder altem Fahrzeugbrief mit neuer Zulassungsbescheinigung Teil I nicht möglich ist, wird auch für den alten Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil II neu ausgestellt.

Falls Sie die verloren geglaubte Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) nach Ausstellung des jeweiligen Ersatzdokumentes wieder finden, müssen Sie die wieder aufgefundenen Dokumente unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

ZUSTAENDIG

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen oder wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen oder wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt

VORAUSSETZUNG

Diebstahlsanzeige beziehungsweise Verlustbestätigung

ABLAUF

Sie als Halter des Fahrzeugs müssen den Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Zulassungsbehörde stellen, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

Sie können den Antrag schriftlich übermitteln oder persönlich stellen. Allerdings kann die Zulassungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Fahrzeugscheins verlangen.

Alternativ können Sie die eidesstattliche Versicherung vor einem Notar abgeben. In diesem Fall kann der Antrag von einem Vertreter mit schriftlicher Vollmacht erfolgen, der die eidesstattliche Versicherung vorzulegen hat.

UNTERLAGEN

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Verlusterklärung beziehungsweise Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
    • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten und die eidesstattliche Versicherung des Fahrzeughalters
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • Nachweis der Hauptuntersuchung

KOSTEN

  • je nach Vorgang von 10,90 Euro bis 21,60 Euro
  • gegebenenfalls zusätzlich 0,30 Euro bei der Verwendung von Klebesiegeln

RECHTSGRUNDLAGE